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Rahmenbedingungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

Die Jugendfachstelle als operatives Fachorgan für die Erbringung der Dienstleistungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit arbeitet nach den Vorgaben des Sozialhilfegesetz (SHG) und dem Steuerungskonzept für offene Kinder- und Jugendarbeit der Direktion für Gesundheit und Fürsorge (GEF).

Auftrag

Soziale Brennpunkte aufnehmen und möglichst flexibel auf Probleme, Bedürfnisse und aktuelle Trends Jugendlicher eingehen.

Ziel

Kindern und Jugendlichen, Schülern und Schülerinnen nicht nur aus der Perspektive der Erwachsenen und ihrer Bedürfnisse begegnen, sondern zugleich auch deren Perspektiven und Bedürfnisse wie auch Lebenswelten berücksichtigen unter dem Gesichtspunkt passender Integrationshilfen und ganzheitlicher Bildung.
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